Endlich: Politiker muss in den Knast…..

….aber nicht in Österreich.

Während hierzu Lande Politiker noch immer über die Immunität verfügen und für die Verbrechen, die sie während ihrer „Regentschaft“ verbrochen haben, nicht belangt werden können, wurde in Frankreich der Ex-Premierminister Fillon wegen der 1-Million-Euro-Scheinbeschäftigung seiner Frau jetzt zu fünf (5 !!!!) Jahren Knast verurteilt.

Währenddessen in Österreich: Im Prozess um den Wiener Stadterweiterungsfonds hat das Landesgericht Wien alle Angeklagten am Donnerstag zur Gänze freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem ehemaligen Geschäftsführer und drei Sektionschefs im Innenministerium war im Zusammenhang mit Mittelvergaben Untreue mit einem Schaden von 1,1 Millionen Euro vorgeworfen worden. Das Gericht stellte fest, dass der beschuldigte Vorwurf des wissentlichen Befugnismissbrauchs nicht nachweisbar sei.

Gelesen? Drei Sektionschefs im Innenministerium…..!!!! Natürlich erwarteten die meisten Leser diverser Medien, dass dieses Urteil so ausfallen würde, denn in Österreich sitzen die richtigen an den Hebeln der Macht, die dafür sorgen, dass keiner der ihren verurteilt wird. So war es schon vor einigen Jahren, als einem Grazer Politiker eine Falschaussage vor Gericht nachgewiesen werden konnte, aber eine Anzeige gegen ihn von der Staatsanwaltschaft unter den Tisch gefallen ist.

Doch für gilt diese politische Immunität in Österreich?

Die parlamentarische Immunität gilt für Abgeordnete zum Nationalrat, Mitglieder des Bundesrates ebenso wie für Mitglieder des Europäischen Parlaments.Das Bundes-Verfassungsgesetz sieht für die/den Bundespräsident/in eigene Immunitätsregeln vor (Art. 63 B-VG). Demnach ist eine behördliche Verfolgung nur nach Beschluss des Nationalrates und Zustimmung der Bundesversammlung zulässig.

Keinen Immunitätsschutz genießen die Mitglieder der Bundes- und Landesregierungen sowie die StaatssekretärInnen, da sie ja selbst Teil der exekutiven Staatsgewalt, vor deren Willkür die Immunität schützen soll, sind.

Abgeordnete unterliegen der politischen Immunität. Müssen sie ja auch, denn wenn diese abstimmen, müssen sie sich dem Klubzwang beugen, spirch nicht ihrem Gewissen, sondern der Partei.

Mitglieder der Bundesregierung unterliegen nicht der politischen Immunität !! Link zur Seite Das heißt was? Wir könnten den Bundeskanzler, der in Österreich über keinerlei Richtlinienkompetenz verfügt, durchaus einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er wissentlich und willentlich gegen geltendendes Recht verstösst. Abgeordnete, Regierungsmitglieder, Richter, Soldaten und Beamte (auch Vertragsbedienstete) haben ein gesetzlich vorgeschriebenes Gelöbnis abzulegen, in dem sie versprechen, der Republik Österreich und dem österreichischen Volk treu zu dienen. Allerdings ist das kein Eid, sondern nur ein Gelöbnis. Die Definition von Gelöbnis ist: ein feierliches (rituelles) Versprechen. Also nur ein Versprechen. Versprechen kann man halten oder auch nicht. Im Jahr 2016 gingen bei der Staatsanwaltschaft Graz etwa 100 Anzeigen ein. Darin wurde Anstiftung zur Grenzkriminalität (Förderung illegaler Einreise und Schlepperei) gegen den damaligen Bundeskanzler Faymann und andere erstattet. Mit dem lapidaren Hinweis, dass interessiere sie nicht, hatte die zuständige Staatsanwältin diese Anzeigen abgelehnt. Hier erhebt sich nur kurz die Frage, ob sie sich nicht auch strafbar gemacht hatte?

Fazit: In Österreich wird es in den seltensten Fällen gelingen einen Politiker vor Gericht zu bringen, da es sich die Parteien, vor allem die, die seit Jahrzehnten an den Quellen der Macht sitzen richten können. Zum einen, weil Weisungsbefugnis an Staatsanwaltschaften gegeben werden kann und zum anderen, weil Richter zwar nach außen hin niemandem unterstellt sind, allerdings in den meisten Fällen durch Studienverbände und Freundschaften der sog. Elite, mit Politikern verkehren.

Damit aber niemand auf die Idee kommt, Recht auch hier in Österreich anzuwenden, vor allem gegen Politiker, wurde diese Wahnsinnsnachricht aus Frankreich, von den meisten Medien Österreichs nicht einmal im Ansatz erwähnt.

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