Sind Parteien nötig?

Parteien behaupten ja immer, sie seien ein demokratischen Element, aber gerade diese „Coronapandemie“ hat uns gezeigt, wie unnötig Parteien im Grunde sind.

Das Ende der Parteien…..

Viele User in Foren fragen sich, was man noch wählen kann, wenn diese unselige schwarz/grüne Regierung Österreichs verschwinden würde und ich gebe den Fragenden recht. Was soll man noch wählen, denn die österreichischen Parteien haben es seit dem zweiten Weltkrieg geschafft, sich eine Macht aufzubauen, loyale Parteigänger in Spitzenpositionen zu heben oder sich nebenbei von Freunderl, Konzernen, der Industrie korrumpieren zu lassen. Abgesehen davon, dass diese Parteien und ihr Tross dem Steuerzahler unmengen an Geldern kosten.

Wir wollen uns nicht lange mit der derzeitgen Situation beschäftigen, die sich mit Elitenfaschismus, Gehirnwäsche der Bürger durch Medien, Gehorsam und Untertanengeist, der sogenannten Parteien-Demokratie, Weltökonomie-Reset oder einer industrielle Revolution abgibt. Das sind Fakten, die unbestreitbar sind. NEIN, versuchen wir eine Lösung auf die Frage zu finden. Gäbe es eine solche Lösung?

Parteienverbot

Meiner Meinung nach ja. Eine einfach, auf Dauer sinnvolle Lösung wäre es im ersten Schritt die Parteien zu verbieten. Natürlich werden sich die Parteien mit aller Macht gegen ein solches Verbot stemmen, denn die Macht die sie sich im Bund und in den Ländern gegeben haben, finden wir in Art. 10 der Bundesverfassung, sowie in Artikel 11, Art. 12, Art. 13, Art. 14, Art. 14a und Art. 14b. Und diese Macht werden sie freiwillig nicht abgeben. Wenn die Menschen im Land, also der Auftraggeber der Parteien, zusammenstehen, ist dies aber durchaus möglich.

Als erster Ansatz wäre Art.1 der Bundesverfassung ein gangbarer Weg: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.

Allerdings hat das Volk nur das Recht, in periodisch abgehaltenen Wahlen die zu wählen, die eben das volk vertreten sollen. Nur……das Volk hat keinen Einfluß darauf, wer es vertritt, denn Namen auf Wahllisten werden dem Volk vorgegeben. Somit erhalten Parteien eine Legitimationsgrundlage für die Ausübung der staatlichen Gewalt.

Eine Änderung durch Volksabstimmung – sog. direkte Demokratie?

In der österreichischen Rechtsordnung sind zwei Formen des Referendums verankert: die Volksabstimmung und die Volksbefragung. Nicht zu verwechseln mit diesen Formen des Plebiszits darf ein weiteres in der Bundesverfassung verankertes Element der direkten Demokratie, das Volksbegehren, werden, welches rechtssystematisch eher als eine qualifizierte Form einer Petition an den Nationalrat eingeordnet werden kann.

Gemeinsam ist der Volksabstimmung und der Volksbefragung, dass sie auf Bundesebene mit einem einer geheimen Wahl vergleichbaren Prozedere durchgeführt werden. Administrativ bestehen zu bundesweiten Wahlen wenig Unterschiede, insbesondere werden die gleichen Wahlbehörden, das sind die seit der letzten Nationalratswahl im Amt befindlichen Wahlbehörden, tätig.

Eine Volksabstimmung wird aber, wie viele andere zuvor, wegen der fehlende Durchsetzbarkeit scheitern, da die Parteien im Nationalrat sich vermutlich nicht selbst abschaffen würden. Der Verfassungsgerichtshofes könnte hier eine gewichtige Rolle spielen, aber die Gefahr ist gegeben, dass auch dieser eine Volksabstimmung bremsen könnte, denn noch immer werden die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes durch die Parteien besetzt. Dennoch wäre es einen Versuch wert, bzw. die Bürger müssten das unbedingt versuchen.

Lösungsvorschläge für einen Neuanfang

Im folgenden Vorschläge, wie eine neue „Regierung“ aussehen könnte:

Da die Zentren der Macht die Welt hemmungslos umbauen, darf sich der Widerstand Gedanken machen, wie die Menschheit, in Sonderheit in den westlichen Fassadendemokratien, aus dem aktuellen Morast herausfinden könnte. Hierzu einige Gedanken:

Auflösung der politischen Parteien in ihrer bisherigen Form und Funktion. Einsetzung von Experten, die agieren und nicht nur reagieren. Werden unsere Politiker nicht von Experten beraten, die den Steuerzahler teures Geld kosten? Warum sollten man nicht diese Experten unabhängig von Parteien einsetzen? Es gibt für jeden Komplex, seien es Finanzen, Gesundheit, Sicherheit, Wirtschaft und anderes, genügend unabhängige Experten, die dieses Land führen könnten. Im Übergang von der Parteienpolitik zur Expertenregierung kann der Bundespräsident unabhängige, keiner der bisherigen Parteien angehörigen Experten einsetzen. Allerdings haftet er für deren ordentlichen Geschäftsverlauf.

Verfassunggebende Versammlungen einberufen. Da Österreich über eine Verfassung und das Staatsgrundgesetz verfügt, hätte diese Versammlung den Zweck zu erfüllen, dass Experten gefunden, gehört und eingesetzt werden. Diese Versammlung überwacht die Regierung und wird für drei Jahre gewählt. Diese Versammlung kann sich aus zwei, vom Volk gewählten Vertretern (ohne vorherige Parteizugehörigkeit) bestehen, die jeweils durch zwei oder mehrere Vertreter (ohne vorherige Parteizugehörigkeit) der Bezirke und Statutarstädte bestehen.

Auflösung der korrumpierenden Lobby-Komplexe. Sicherstellung durch eine unabhängige Bürgerkommision, dass Korruption und die in Österreich so beliebte Freunderlwirtschaft nicht mehr aufkommt.

Auflösung der Geheimdienste, zumindest deren massive Reduzierung. Solange Geheimdienste in ihrer jetzigen Art und Weise bestehen, sind der Politik Tür und Tor geöffnet, diese für sich zu mißbrauchen, was ja offensichtlich in der Vergangenheit gemacht wurde.

Reduktion des Militärs auf die Landesverteidigung. Schon alleine die österreichische Neutralität gebietet dies. Es kann nicht sein, dass in EU Verträgen Österreich verpflichtet wird, bei einem Angriff eines EU Partners, militärische Hilfe zu leisten. In welcher Form diese auch immer sein soll.

Abschaffung der Politikerimmunität, sprich der Immunität, die zukünftig auch Experten schützen würde. Erst dadurch wird gewährleistet, dass die agierenden Experten vernünftiger mit den Geldern der Steuerzahler umgehen und sich an Verfassung und Gesetze halten.

Konfiszierung der Parteivermögen, respektive Politikervermögen bei nachgewiesenen Verfassungs-, Rechtsbrüchen sowie der Schädigung der Allgemeinheit. Das sich Politiker und Parteien nachgewiesener Maßen bisher am Volksvermögen bedient, sowie Verfassungs- und Rechtsbrüche (wie z.B. der bewusste und medial selbst bestätige Verfassungsbruch von Herrn Kurz) begangen haben, müssen diese durch eine neue Regierung im Sinne der Bürger geahndet werden.

Strafbewehrung beim Bruch von Amtseiden. Auch die künftige Expertenregierung muss sich an Verfassung und Gesetze halten. Bei einer Verletzung des Amtseides muss dieser streng geähndet werden. Das stellt wiederum sicher, dass sich die Regierenden an Verfassung und Gesetze halten.

Stärkung der direkten Demokratie. Analog dem schweizer Modell kann auch eine direkte Demokratie in Österreich eingeführt werden. Abstimmungen könnten mehrmals im Jahr stattfinden. Bis dahin haben Beschlüsse der Expertenregierung zu ruhen. Der Bürger muss in politsche Prozesse eingebunden werden.

Gerichte und Staatsanwaltschaften wieder von Parteipolitk und Ministerien entflechten. Etwas, wie berühmte „daschlots es“ Verfahren dürfen nicht mehr vorkommen. Vor den Gerichten und Staatsanwaltschaften müssen in Zukunft wieder alle Menschen gleich sein. Gerichten und Staatsanwaltschaften müssen frei von Anweisungen arbeiten können.

Natürlich erheben diese Vorschläge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ebenso können die Vorschläge umgearbeitet oder sinnvoll ergänzt werden. Diese Vorschläge sollen nur als Arbeitsgrundlage dienen um das System Bürgergerecht umzubauen. Und diese Vorschläge sollen nicht als Anstiftung zu Revolution oder Umsturz gedacht sein.

Sehen wir es kritisch, denn so langsam geht den Parteien die Luft aus und wir Bürger verkommen wieder zu Bütteln der Parteien, nicht des Staates, nein, von Parteien. Denn der Staat sind wir Bürger

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